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   VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188   

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https://dejure.org/2017,52251
VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188 (https://dejure.org/2017,52251)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188 (https://dejure.org/2017,52251)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 8 ZB 17.1188 (https://dejure.org/2017,52251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 VwGO,; Art. 42 BayVwVfG,; § 5 der Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse (Verzeichnisverordnung - VerzVO)
    Berichtigung eines straßenrechtlichen Bestandsverzeichnisses für öffentliche Feld- und Waldwege

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Berichtigung eines straßenrechtlichen Bestandsverzeichnisses für öffentliche Feld- und Waldwege

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigung eines straßenrechtlichen Bestandsverzeichnisses; Fehlende Nennung einer Flurnummer; offenkundige Unrichtigkeiten eines Bestandsverzeichnisses; Berichtigung bei wichtigen Veränderungen; Zulassung der Berufung; Bekanntmachung; Eintragung; Gemarkung; ...

  • rechtsportal.de

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen eine Berichtigung des Bestandsverzeichnisses für öffentliche Feld- und Waldwege; Auslegung eines Bestandsverzeichnisses; Inanspruchnahme als Baulastverpflichteter für die Wiederherstellung einer über den Weißen Main führenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1189

    Straßenbestandsverzeichnisse: Bestandskraft bei ''zweiter Erstanlegung'',

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188
    In einem weiteren Verwaltungsstreitverfahren hat sie sich (erfolglos) gegen den Bescheid des Landratsamts K. vom 23. März 2015 gewendet, mit dem sie als Baulastverpflichtete für die Wiederherstellung einer über den Weißen Main führenden Brücke in Anspruch genommen wird (Beschluss des Senats vom heutigen Tag, Az.: 8 ZB 17.1189).

    Dazu kann vollumfänglich auf die Darlegungen des Senats im Beschluss vom heutigen Tag, Az. 8 ZB 17.1189, verwiesen werden.

    Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit bestehen ebenfalls nicht (vgl. zum Ganzen Beschluss vom 21.12.2017, Az. 8 ZB 17.1189).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - 7 B 1293/10

    Anspruch auf Aufhebung des Zurückstellungsbescheids einer Bauvoranfrage für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188
    Es liegt daher ein Fall vor, in dem ein Verwaltungsakt mit seinem teilweise unvollkommen zum Ausdruck gebrachten Inhalt wirksam wurde (vgl. dazu OVG NW, B.v. 29.10.2010 - 7 B 1293/10 - juris Rn. 5; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 42 Rn. 5 m.w.N.).

    Die Unrichtigkeit ist offenkundig, weil sie sich jedermann aufdrängen musste, der in die Lage der Beteiligten versetzt wird (vgl. OVG NW, B.v. 29.10.2010 - 7 B 1293/10 - juris Rn. 7; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 42 Rn. 22 ff. m.w.N.).

  • OVG Saarland, 22.05.2017 - 2 B 402/17

    Auswirkungen der Berichtigung des Abschiebezielstaats

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass eine Berichtigung nach Art. 42 BayVwVfG keinen Verwaltungsakt darstellt (OVG Saarl, B.v. 22.5.2017 - 2 B 402/17 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 13.1.1997 - 12 CE 96.504 - BayVBl 1997, 310/311 = juris Rn. 45; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 42 Rn. 32), weil sie nicht auf eine Regelungswirkung abzielt, sondern nur den wahren Willen der Behörde klarstellen soll.
  • VGH Bayern, 13.01.1997 - 12 CE 96.504

    Rücknahme von Sozialhilfebescheiden wegen unvollständiger Angaben (Überzahlung);

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass eine Berichtigung nach Art. 42 BayVwVfG keinen Verwaltungsakt darstellt (OVG Saarl, B.v. 22.5.2017 - 2 B 402/17 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 13.1.1997 - 12 CE 96.504 - BayVBl 1997, 310/311 = juris Rn. 45; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 42 Rn. 32), weil sie nicht auf eine Regelungswirkung abzielt, sondern nur den wahren Willen der Behörde klarstellen soll.
  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Ergänzung der Begründung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 14 ZB 16.280 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.05.2017 - 5 PB 12.16

    Statthaftigkeit der auf den Zulassungsgrund der Divergenz gestützten Beschwerde;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188
    Die bloße Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die die betreffenden Gerichte in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, B.v. 22.10.2014 - 8 B 2.14 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 27.10.2014 - 2 B 52.14 - juris Rn. 5; B.v. 31.5.2017 - 5 PB 12.16 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 15 ZB 14.1542 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinn dieser Bestimmung weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sich diese also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147/149 = juris Rn. 28; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188
    Sie sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B.v. 16.1.2017 - 2 BvR 2615/14 - IÖD 2017, 52 = juris Rn. 19; B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 8 B 15.129

    Eintragung in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188
    Auch wenn vorliegend ausnahmsweise ein genauer Beschrieb ausreicht, um den Widmungsumfang zu ermitteln, kommt der Nennung der Flurnummern eines Wegs im Bestandsverzeichnis weiterhin maßgebliche Bedeutung zu (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 8 B 15.129 - juris Rn. 21, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 15 ZB 14.1542

    Voraussetzungen für die Annahme einer faktischen Baugrenze - Balkonerweiterung

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 2.14

    Rückübertragung eines Grundstücks mit einem Gutshof an eine Erbengemeinschaft

  • BVerwG, 27.10.2014 - 2 B 52.14

    Enthebung eines Beamten aus dem Dienst wegen unerlaubten Fernbleibens als

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1881

    Berufungszulassung (abgelehnt); keine ernstlichen Zweifel, wenn Urteil im

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 12.12.2000 - 8 B 99.3111
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • VGH Bayern, 27.04.2023 - 9 N 19.303

    Erfolglose Normenkontrolle gegen einen im beschleunigten Verfahren beschlossenen

    Diese Widmungsänderung ist wie die nach Vorstehendem nur der Klarstellung des bestehenden Widmungsumfangs dienende Berichtigung des Bestandsverzeichnisses nach § 5 Abs. 2 der Verzeichnis-Verordnung - VerzVO - hinsichtlich der ebenfalls betroffenen privaten Grundstücke (FlNr. ..., ....) und der Weglänge (vgl. auch BayVGH, B.v. 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188 - juris Rn. 26 f.) am 18. Mai 1981 in das Bestandsverzeichnis eingetragen worden.
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